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Errichtung, Instandhaltung und Verwendung des Bauwerks (§2 Nr. - Teil 1 - Wichtige Infos zu Immobilien, Erbbaurecht,
Kapitalwertanalyse
Voraussetzungen für die Analyse - Teil 1
Voraussetzungen für die Analyse - Teil 2
Analyse der einzelnen Fälle - Teil 1
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Lohnt es sich? - Teil 1
Lohnt es sich? - Teil 2
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Welchem effektiven Mietpreis entspricht der zu leistende Erbbauzins? - Teil 1
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Voraussetzungen für ein grunderwerbssteuerpflichtiges Erbbaurecht - Teil 1
Voraussetzungen für ein grunderwerbssteuerpflichtiges Erbbaurecht - Teil 2
Berechnung der Grunderwerbssteuer
Umsatzsteuer
Erbschafts- und Schenkungssteuer - Teil 1
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Einkommensteuer - Teil 1
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Einkommenssteuerliche Behandlung des Erbbauberechtigten - Teil 1
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Eigentümererbbaurecht - Teil 1
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Untererbbaurecht - Teil 2
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Erbbaurecht bei gewerblichen Objekten
Steuerliche Aspekte des Erbbaurechts
Einheitsbewertung - Teil 1
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Die Immobilie und das Internet
Veränderungen der Immobilienwelt durch das Internet - Teil 1
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Immobiliendatenbanken
Erfolgsfaktoren der Internetstrategien - Teil 1
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Marketing-Strategien im Internet
Vermarktungsmöglichkeiten im Internet
Rechtssicherheit im Internet
Zukunftsperspektiven - Teil 1
Zukunftsperspektiven - Teil 2
Das Frühwarnsystem - Teil 1
Das Frühwarnsystem - Teil 2
Durchführung der empirischen Erhebung
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Ergebnisse der empirischen Erhebung - Teil 2
Rücklauf - Teil 1
Rücklauf - Teil 2
Rücklauf - Teil 3
Rücklauf - Teil 4
Standardisierter Risikomanagementprozess - Teil 1
Standardisierter Risikomanagementprozess - Teil 2
Methoden zur Prozessunterstützung - Teil 1
Methoden zur Prozessunterstützung - Teil 2
Fragen zu Prozessschritten - Teil 1
Fragen zu Prozessschritten - Teil 2
Fragen zu Prozessschritten - Teil 3
Fragen zu Prozessschritten - Teil 4
Risikosteuerung
Risikoberichterstattung - Teil 1
Risikoberichterstattung 2
Für Unternehmen der Immobilienwirtschaft
Begriffsdefinitionen des Immobilienmarktes
Der Immobilienmarkt
Immobilienmarketing - Teil 1
Immobilienmarketing - Teil 2
Immobilienmarketing 3
Mindesterfordernisse am Erbbauvertrag
Dingliche und schuldrechtliche Vereinbarungen im Erbbauvertrag
Errichtung, Instandhaltung und Verwendung des Bauwerks (§2 Nr. - Teil 1
Errichtung, Instandhaltung und Verwendung des Bauwerks (§2 Nr. - Teil 2
Errichtung, Instandhaltung und Verwendung des Bauwerks (§2 Nr. - Teil 3
Versicherung des Bauwerks und Wiederaufbau im Fall der Zerstörung ( § 2 Nr. - Teil 1
Versicherung des Bauwerks und Wiederaufbau im Fall der Zerstörung ( § 2 Nr. - Teil 2
Vereinbarungen über die Tragung der öffentlichen und privatrechtlichen Lasten und Aufgaben ( § 2 Nr.
Heimfallsrecht ( §2 Nr. - Teil 1
Heimfallsrecht ( §2 Nr. - Teil 2
Zahlung von Vertragsstrafe ( § 2 Nr. - Teil 1
Zahlung von Vertragsstrafe ( § 2 Nr. - Teil 2
Dingliches und schuldrechtliches Vorkaufsrecht des Erbbauberechtigten auf das Erbbaugrundstück (§ 2 Nr. - Teil 1
Dingliches und schuldrechtliches Vorkaufsrecht des Erbbauberechtigten auf das Erbbaugrundstück (§ 2 Nr. - Teil 2
Zustimmungsvorbehalte bei Veräußerung oder Belastung des Erbaurechts ( § 5 – 8 ErbbauVO) - Teil 1
Zustimmungsvorbehalte bei Veräußerung oder Belastung des Erbaurechts ( § 5 – 8 ErbbauVO) - Teil 2
Zustimmungsvorbehalte bei Veräußerung oder Belastung des Erbaurechts ( § 5 – 8 ErbbauVO) - Teil 3
Zustimmungsvorbehalte bei Veräußerung oder Belastung des Erbaurechts ( § 5 – 8 ErbbauVO) - Teil 4
Erbbauzins - Teil 1
Erbbauzins - Teil 2
Erbbauzins - Teil 3
Vereinbarungen über den Erbbauzins
Vereinbarungen über den dinglichen Erbbauzins - Teil 1
Vereinbarungen über den dinglichen Erbbauzins - Teil 2
Vereinbarungen über den obligatorischen Erbbauzins
Bestellung des Erbbaurechts Einigung - Teil 1
Bestellung des Erbbaurechts Einigung - Teil 2
Eintragung ins Grundbuch - Teil 1
Eintragung ins Grundbuch - Teil 2
Nichtigkeit des Erbbaurechts - Teil 1
Nichtigkeit des Erbbaurechts - Teil 2
Enstehende Kosten bei der Bestellung des Erbbaurechts
Beleihung des Erbbaurechts
Beendigung des Erbbaurechts
Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf - Teil 1
Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf - Teil 2
Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf - Teil 3
Beendigung des Erbbaurechts durch Aufhebung (§ 26 ErbbauVO) - Teil 1
Beendigung des Erbbaurechts durch Aufhebung (§ 26 ErbbauVO) 2
In vielen Bereichen der Wirtschaft
Historische Entwicklung - Teil 1
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Die Kundenaktivierung - Teil 1
Die Kundenaktivierung - Teil 2
Die Kundenbindung - Teil 1
Die Kundenbindung - Teil 2
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Internet-Recht - Teil 1
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Risikoidentifikation
Risikoklassifizierung - Teil 1
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Risikokontrolle und Risikonachbereitung
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Gefahr der Überbürokratisierung
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) - Teil 1
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) - Teil 2
Aufgaben des Wirtschaftsprüfers
Konkretisierung des KonTraG
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Basel II-Abkommen - Teil 2
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Anforderungen an ein Markt- und Objektrating 3
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Die drei Bausteine der Corporate Identity - Teil 2
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Eigenschaften des Erbbaurechts - Teil 2
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Veräußerlichkeit - Teil 1
Veräußerlichkeit - Teil 2
Vererblichkeit
Projektentwicklung
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Genossenschaftswesen
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Geschlossene Immobilienfonds
Risikobegriff - Teil 1
Risikobegriff - Teil 2
Risikokategorien - Teil 1
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Errichtung, Instandhaltung und Verwendung des Bauwerks (§2 Nr. - Teil 1

1 Erbbau VO)

Hier stehen vorwiegend die Interessen des Grundstückseigentümers an der Errichtung des Bauwerks und seiner Erhaltung im Vordergrund.



Grund hierfür ist einerseits die wirtschaftliche Absicherung des Erbbauzinses und anderseits das Erlöschen bzw.

der Heimfall des Erbbaurechtes, bei dem das Bauwerk auf den Grundstückseigentümer übergeht.



Die Errichtung eines Bauwerkes ist nach §1(1) ErbbauVO nur ein Recht aber keine Pflicht.

Das Interesse des Grundstückseigentümers ist jedoch, dass tatsächlich, in einer bestimmten Frist, ein Bauwerk errichtet wird.

Es kann daher im Erbbaurecht vereinbart werden, dass die Errichtung des Bauwerkes nicht nur ein Recht des Erbbauberechtigten, sondern auch seine Verpflichtung gegenüber dem Grundstückseigentümer ist.

Es können außerdem Fristen für die Errichtung vertraglich festgelegt werden, ggf.

auch eine Vertragsstrafe oder ein Heimfallsanspruch vereinbart werden, wenn es zu einer Nichterfüllung dieser Pflicht kommt.

Dies gilt auch für eine etwaige Verpflichtung zum Umbau eines schon vorhandenen Gebäudes.



Kann ein Bauwerk aus bestimmten Rechtsgründen gar nicht errichtet werden, wie beispielsweise durch einen Bebauungsplan vorgeschrieben, so ist auch das Erbbaurecht inhaltlich unzulässig, sowie objektiv unmöglich.

Weiter kann auch die Art und Weise der Bebauung, die unter den § 1 (1) ErbbauVO fällt, konkretisiert werden.

So kann z.

B.

vereinbart werden wie viele Stockwerke zu bauen sind oder wie das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes auszusehen hat.

Es kann auch verlangt werden, dass zum Erbbaurecht ein Bauplan und eine Baubeschreibung hinzugefügt wird.

Außerdem kann man eine Veränderung am Bauwerk, nach seiner Entstehung, an eine Zustimmung des Grundstückseigentümers geknüpft werden.



Unter den § 2 Nr.

1 ErbbauVO fallen auch die Erschließungsmaßnahmen, da die Erschließung des Grundstückes eine Vorraussetzung zur Bebauung ist.

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