Kapitalwertanalyse
Voraussetzungen für die Analyse - Teil 1
Voraussetzungen für die Analyse - Teil 2
Analyse der einzelnen Fälle - Teil 1
Analyse der einzelnen Fälle - Teil 2
Lohnt es sich? - Teil 1
Lohnt es sich? - Teil 2
Lohnt es sich? - Teil 3
Lohnt es sich? - Teil 4
Einfluss einer positiven Wertsteigerung des Grundstücks - Teil 1
Einfluss einer positiven Wertsteigerung des Grundstücks - Teil 2
Einfluss einer positiven Wertsteigerung des Grundstücks - Teil 3
Analyse weiterer Einflussfaktoren - Teil 1
Analyse weiterer Einflussfaktoren - Teil 2
Analyse weiterer Einflussfaktoren - Teil 3
Analyse weiterer Einflussfaktoren - Teil 4
Welchem effektiven Mietpreis entspricht der zu leistende Erbbauzins? - Teil 1
Welchem effektiven Mietpreis entspricht der zu leistende Erbbauzins? 2
Voraussetzungen für ein grunderwerbssteuerpflichtiges Erbbaurecht - Teil 1
Voraussetzungen für ein grunderwerbssteuerpflichtiges Erbbaurecht - Teil 2
Berechnung der Grunderwerbssteuer
Umsatzsteuer
Erbschafts- und Schenkungssteuer - Teil 1
Erbschafts- und Schenkungssteuer - Teil 2
Einkommensteuer - Teil 1
Einkommensteuer - Teil 2
Einkommensteuer - Teil 3
Einkommenssteuerliche Behandlung des Erbbauberechtigten - Teil 1
Einkommenssteuerliche Behandlung des Erbbauberechtigten - Teil 2
Grundsteuer
Gewerbesteuer - Teil 1
Gewerbesteuer 2
Eigentümererbbaurecht - Teil 1
Eigentümererbbaurecht - Teil 2
Untererbbaurecht - Teil 1
Untererbbaurecht - Teil 2
Untererbbaurecht - Teil 3
Gesamterbbaurecht - Teil 1
Gesamterbbaurecht - Teil 2
Nachbarerbbaurecht
Wohnungserbbaurecht - Teil 1
Wohnungserbbaurecht - Teil 2
Erbbaurecht bei gewerblichen Objekten
Steuerliche Aspekte des Erbbaurechts
Einheitsbewertung - Teil 1
Einheitsbewertung - Teil 2
Ertragswertverfahren
Sachwertverfahren
Die Immobilie und das Internet
Veränderungen der Immobilienwelt durch das Internet - Teil 1
Veränderungen der Immobilienwelt durch das Internet - Teil 2
Immobiliendatenbanken
Erfolgsfaktoren der Internetstrategien - Teil 1
Erfolgsfaktoren der Internetstrategien - Teil 2
Marketing-Strategien im Internet
Vermarktungsmöglichkeiten im Internet
Rechtssicherheit im Internet
Zukunftsperspektiven - Teil 1
Zukunftsperspektiven - Teil 2
Das Frühwarnsystem - Teil 1
Das Frühwarnsystem - Teil 2
Durchführung der empirischen Erhebung
Ergebnisse der empirischen Erhebung - Teil 1
Ergebnisse der empirischen Erhebung - Teil 2
Rücklauf - Teil 1
Rücklauf - Teil 2
Rücklauf - Teil 3
Rücklauf - Teil 4
Standardisierter Risikomanagementprozess - Teil 1
Standardisierter Risikomanagementprozess - Teil 2
Methoden zur Prozessunterstützung - Teil 1
Methoden zur Prozessunterstützung - Teil 2
Fragen zu Prozessschritten - Teil 1
Fragen zu Prozessschritten - Teil 2
Fragen zu Prozessschritten - Teil 3
Fragen zu Prozessschritten - Teil 4
Risikosteuerung
Risikoberichterstattung - Teil 1
Risikoberichterstattung 2
Für Unternehmen der Immobilienwirtschaft
Begriffsdefinitionen des Immobilienmarktes
Der Immobilienmarkt
Immobilienmarketing - Teil 1
Immobilienmarketing - Teil 2
Immobilienmarketing 3
Mindesterfordernisse am Erbbauvertrag
Dingliche und schuldrechtliche Vereinbarungen im Erbbauvertrag
Errichtung, Instandhaltung und Verwendung des Bauwerks (§2 Nr. - Teil 1
Errichtung, Instandhaltung und Verwendung des Bauwerks (§2 Nr. - Teil 2
Errichtung, Instandhaltung und Verwendung des Bauwerks (§2 Nr. - Teil 3
Versicherung des Bauwerks und Wiederaufbau im Fall der Zerstörung ( § 2 Nr. - Teil 1
Versicherung des Bauwerks und Wiederaufbau im Fall der Zerstörung ( § 2 Nr. - Teil 2
Vereinbarungen über die Tragung der öffentlichen und privatrechtlichen Lasten und Aufgaben ( § 2 Nr.
Heimfallsrecht ( §2 Nr. - Teil 1
Heimfallsrecht ( §2 Nr. - Teil 2
Zahlung von Vertragsstrafe ( § 2 Nr. - Teil 1
Zahlung von Vertragsstrafe ( § 2 Nr. - Teil 2
Dingliches und schuldrechtliches Vorkaufsrecht des Erbbauberechtigten auf das Erbbaugrundstück (§ 2 Nr. - Teil 1
Dingliches und schuldrechtliches Vorkaufsrecht des Erbbauberechtigten auf das Erbbaugrundstück (§ 2 Nr. - Teil 2
Zustimmungsvorbehalte bei Veräußerung oder Belastung des Erbaurechts ( § 5 – 8 ErbbauVO) - Teil 1
Zustimmungsvorbehalte bei Veräußerung oder Belastung des Erbaurechts ( § 5 – 8 ErbbauVO) - Teil 2
Zustimmungsvorbehalte bei Veräußerung oder Belastung des Erbaurechts ( § 5 – 8 ErbbauVO) - Teil 3
Zustimmungsvorbehalte bei Veräußerung oder Belastung des Erbaurechts ( § 5 – 8 ErbbauVO) - Teil 4
Erbbauzins - Teil 1
Erbbauzins - Teil 2
Erbbauzins - Teil 3
Vereinbarungen über den Erbbauzins
Vereinbarungen über den dinglichen Erbbauzins - Teil 1
Vereinbarungen über den dinglichen Erbbauzins - Teil 2
Vereinbarungen über den obligatorischen Erbbauzins
Bestellung des Erbbaurechts Einigung - Teil 1
Bestellung des Erbbaurechts Einigung - Teil 2
Eintragung ins Grundbuch - Teil 1
Eintragung ins Grundbuch - Teil 2
Nichtigkeit des Erbbaurechts - Teil 1
Nichtigkeit des Erbbaurechts - Teil 2
Enstehende Kosten bei der Bestellung des Erbbaurechts
Beleihung des Erbbaurechts
Beendigung des Erbbaurechts
Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf - Teil 1
Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf - Teil 2
Beendigung des Erbbaurechts durch Zeitablauf - Teil 3
Beendigung des Erbbaurechts durch Aufhebung (§ 26 ErbbauVO) - Teil 1
Beendigung des Erbbaurechts durch Aufhebung (§ 26 ErbbauVO) 2
In vielen Bereichen der Wirtschaft
Historische Entwicklung - Teil 1
Historische Entwicklung - Teil 2
Der Weg zum Internetmarketing
Grundbegriffe
Besonderheiten des Internetmarketings - Teil 1
Besonderheiten des Internetmarketings - Teil 2
Besonderheiten des Internetmarketings - Teil 3
Regeln des Internetmarketings - Teil 1
Regeln des Internetmarketings - Teil 2
Werbetipps - Teil 1
Werbetipps - Teil 2
Designregeln
Die Kundenaktivierung - Teil 1
Die Kundenaktivierung - Teil 2
Die Kundenbindung - Teil 1
Die Kundenbindung - Teil 2
Interaktive Dienste - Teil 1
Interaktive Dienste - Teil 2
Internet-Recht - Teil 1
Internet-Recht 2
Risikoanalyse
Risikoidentifikation
Risikoklassifizierung - Teil 1
Risikoklassifizierung - Teil 2
Risikobewältigung
Risikokontrolle und Risikonachbereitung
Praktische Umsetzung
Gefahr der Überbürokratisierung
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) - Teil 1
Gesetz zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) - Teil 2
Aufgaben des Wirtschaftsprüfers
Konkretisierung des KonTraG
Basel II-Abkommen - Teil 1
Basel II-Abkommen - Teil 2
Momentane Regelung - Teil 1
Momentane Regelung - Teil 2
Anforderungen an ein Markt- und Objektrating - Teil 1
Anforderungen an ein Markt- und Objektrating - Teil 2
Anforderungen an ein Markt- und Objektrating 3
Die Marktforschung
Das Umfeld der Marktforschung
Marktforschungsmethoden - Teil 1
Marktforschungsmethoden - Teil 2
Die Konkurrenzentwicklung - Teil 1
Die Konkurrenzentwicklung 2
Im Rahmen ihrer Marketingstrategien
Die drei Bausteine der Corporate Identity - Teil 1
Die drei Bausteine der Corporate Identity - Teil 2
Leitbilder - Teil 1
Leitbilder 2
Eigenschaften des Erbbaurechts - Teil 1
Eigenschaften des Erbbaurechts - Teil 2
Bauwerk - Teil 1
Bauwerk - Teil 2
Belastungsgegenstand
Veräußerlichkeit - Teil 1
Veräußerlichkeit - Teil 2
Vererblichkeit
Projektentwicklung
Bauträger
Genossenschaftswesen
Offene Immobilienfonds
Geschlossene Immobilienfonds
Risikobegriff - Teil 1
Risikobegriff - Teil 2
Risikokategorien - Teil 1
Risikokategorien - Teil 2
Risikokategorien im Immobilienwesen - Teil 1
Risikokategorien im Immobilienwesen - Teil 2
Risikokategorien im Immobilienwesen - Teil 3
Risikoarten
Risikomanagement - Teil 1
Risikomanagement 2
Zur Durchsetzung der Marketingstrategie
Produktpolitik - Teil 1
Produktpolitik 2
Erbbaurecht im Römischen Reich - Teil 1
Erbbaurecht im Römischen Reich - Teil 2
Lehnsrecht im Mittelalter - Teil 1
Lehnsrecht im Mittelalter - Teil 2
Die Wiedereinführung des Erbbaurechts - Teil 1
Die Wiedereinführung des Erbbaurechts 2
Wirtschaftsgut Immobilie
Immobilienwirtschaft

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Stattdessen wird ein wesentlicher Inhalt des Grundstückseigentums von diesem getrennt und in einem grundstücksgleichen Recht verselbstständigt.

Gewerbesteuer 2
Ist eine geringere Laufzeit vereinbart, so wird nach § 12 (3) Nr.

Mindesterfordernisse am Erbbauvertrag
Die Ausgestaltung des Vertrages überlässt die Erbbauverordnung im wesentlichen den Beteiligten.

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Wohnungserbbaurecht - Teil 1

§ 1 (3) ErbbauVO verbietet zwar die Beschränkung des Erbbaurechts auf einen Teil eines Gebäudes, jedoch erschließt der § 30 WEG einen Weg auch an Wohnungen

oder an gewerblich genutzten Raumeinheiten Sondereigentum zu gründen.

Diese Kombination der beiden Rechtsformen erleichtert die Schaffung von Wohnraum und gewerblichen Räumen.

Beim Wohnungserbbaurecht handelt es sich um eine Bruchteilsberechtigung an einem Erbbaurecht.

Diese Bruchteilsberechtigung ist verbunden mit dem Sondereigentum an einer separaten Wohnung, das Wohnungserbbaurecht, und an den nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen, dem Teilerbbaurecht.

Neben den Vorschriften der Erbbauverordnung sind auf das Wohnungserbbaurecht auch die Vorschriften des WEG anzuwenden (§ 30 (3) S.

3 WEG).



Ein Wohnungserbbaurecht kann zum einen durch einen Vertrag zwischen den Bruchteilsberechtigten am Erbbaurecht gemäß § 3 WEG oder zum anderen durch die Teilung gemäß § 8 WEG entstehen.

Nach der Entstehung des Wohnungserbbaurechtes wird der gesamte dingliche Inhalt des Erbbaurechts auch dinglicher Inhalt des Wohnungserbbaurechtes.

Dadurch wird der zunächst einheitliche Erbbauzins zum Gesamterbbauzins.

Das hat zur Folge, dass die Wohnungserbbauberechtigten im Außenverhältnis gegenüber dem Grundstückseigentümer als Gesamtschuldner auftreten und haften, gemäß § 1108 (2) BGB.

In der Praxis wird, da eine solche Haftung in der Regel nicht erwünscht ist, der Erbbauzins auf die einzelnen Wohnungserbbaurechte aufgeteilt.

Dies geht jedoch nur unter Einbeziehung des Eigentümers.

Nach dem Gesetz kann der Erbbauberechtigte sein Erbbaurecht durch Vorratsteilung in Wohnungs- und Teilerbbaurecht umwandeln, ohne das eine Zustimmung des Grundstückseigentümers benötigt wird.

Der Erbbauzins setzt sich an den Wohnungsund Teilerbbaurecht als Gesamtlasten fort.

Wie schon erwähnt, ist dies in der Regel nicht erwünscht, und somit benötigt man letztendlich doch ein Zusammenwirken von Erbbauberechtigten und Grundstückseigentümer, sowie Drittgläubigern, da es bei der Aufteilung des Erbbauzinses deren Zustimmung bedarf.