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Erbbaurecht bei gewerblichen Objekten
Neben der Nutzung des Erbbaurechts im privaten wohnungsbaulichen Bereich kann das Erbbaurecht auch im gewerblichen oder industriellen Bereich eingesetzt werden.
So entstehen beispielsweise Hotels, Altersheime, Schwimmbäder, aber auch Produktionsstätten, Lagerhallen oder Verkaufsräume auf Erbbaugrundstücken.
Aus wirtschaftlichen Überlegungen entscheiden sich Unternehmen manchmal für das Erbbaurecht und gegen den Kauf des Grundstückes.
Oft wird darauf geachtet, nicht zu viel Eigenkapital langfristig zu binden und möglichst nur in den Bereichen die einen direkten Nutzen fürs Unternehmen haben.
Dieser neue Gedankengang entstand durch die Nutzung neuer Kennzahlen wie den shareholder- Value.
So ist es auch nicht verwunderlich, dass einige Unternehmen übergegangen sind, ihre schon abgeschriebenen Grundstücke an Leasingunternehmen zu veräußern und gleichzeitig diese wieder als Leasingnehmer anzuleasen.
Neben der Möglichkeit des Leasens eines Grundstückes greifen die Unternehmen auch bei Neuinvestitionen teilweise auf das Erbbaurecht zurück.
Außerdem gibt es Fälle, wo sich Unternehmen in einer bestimmten Region ansiedeln möchten und die dortigen Gemeinden in den neuen Gewerbegebieten nur Erbpacht zulassen.
Die Vereinbarungen, die im privaten Bereich getroffen werden, werden auch zwischen Unternehmen getroffen.
Ein gewerbliches Erbbaurecht unterscheidet sich somit kaum von einem privaten Erbbaurecht.

