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Analyse weiterer Einflussfaktoren - Teil 2
3,15% das Erbbaurecht unvorteilhaft, da: K (Erbb.
, 50 J.
)= -215.
529,78 ˆ< -214.
907,14 ˆ = K (Ratend.
, 3,15%, 50 J.
) Unter der Annahme, dass sich der Grundstückswert am Ende der Laufzeit verdoppelt, wird bei einer Darlehensverzinsung von kleiner gleich 3,7% das Erbbaurecht unvorteilhaft, da: K(Erbb, 50J.
) = -215.
529,78 ˆ < - 215.
209,47 ˆ = K(Ratend.
.
, 3,7 %, GE= 660 Tˆ, 50 J.
) Zurzeit liegt der effektive Zinssatz für Wohnungsbaukredite an privaten Haushalten bei 5,66%.
140 Berücksichtigt man noch Basel II, so kann davon ausgegangen werden, dass die benötigten niedrigeren Kredite nicht genehmigt werden, so dass aus dieser Sicht das Erbbaurecht weiterhin vorteilhaft bleibt.
Ein weiterer Einflussfaktor ist die Veränderung der Erbbauzinsstaffelung.
Erhöht man die bisherige Staffelung von 2%, 3%, 5% auf 3%, 4%, 6%, so ergibt sich ein negativerer Kapitalwert fürs Erbbaurecht: K (Erbb.
,3%,4%, 6%) = – 240.
892,66 ˆ < -190.
103,84 ˆ = K (Erbb.
2%,3%,5%).
In diesem Fall bliebe das Erbbaurecht vorteilhafter, wenn man wiederum von einer Laufzeit von t = 35 und einem konstanten Grundstückswert ausgeht.
Jetzt erreichen wir bereits bei einer Verdoppelung des Grundstückswertes den Break Even Punkt, bei dem ein fremdfinanzierter Grundstückserwerb günstiger als das Erbbaurecht.
Bei einer Veränderung des Darlehenszinssatzes auf unter 4,276 % nimmt der Kapitalwert einen Wert von – 240.
851,83 ˆ an und ist somit vorteilhafter als das Erbbaurecht.
Bei einer Laufzeit von t = 50 Jahren nimmt der Kapitalwert des Erbbaurecht einen Wert von – 271.
403,79 ˆ an.
Erzielt man am Ende der Laufzeit den gleichen Grundstückswert, so nimmt der Kapitalwert eines fremdfinanzierten Grundstückserwerbs einen Wert von -308.
140,90 ˆ an.
Hier bleibt das Erbbaurecht vorteilhaft.
Verändert man bei nun den Darlehenszinssatz, auf unter 4,56 %, so nimmt der Kapitalwert eines fremdfinanzierten Grundstückserwerbs einen Wert von -270.

