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Immobilienwirtschaft
Da als Ergebnis des Leistungsprozesses die Immobilie als Wirtschaftsgut entstehen muss,
können der Immobilienwirtschaft, genau wie es in der Betriebswirtschaftslehre der Fall ist, die Leistungsphasen „Beschaffung“, „Produktion“ und „Absatz“ zugeordnet werden.
In der Immobilienbetriebslehre handelt es ich dabei konkret um den „Grundstückskauf“, den „Bau“ und die „Vermarktung“.
Da die Definition der Immobilienbetriebslehre hauptsächlich auf der Entstehung der Immobilie basiert, ist der Leistungsprozess mit der Entwicklung, dem Bau und dem Verkauf abgeschlossen.
Aufgrund der Langlebigkeit der Immobilie reicht diese Betrachtungsweise für die Immobilienwirtschaft jedoch bei weitem nicht aus! Die Nutzungsphase sollte nicht außer Acht gelassen werden, worin die Immobilie nicht als Ergebnis des Leistungsprozesses verstanden wird, sondern vielmehr als Produktionsfaktor.
Folglich stellt die Immobilie zugleich ein Trägermedium zur Erbringung einer Dienstleistung (Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Bewirtschaftung) durch ein Immobilienunternehmen dar.
Das Ziel der erbrachten Dienstleistung beruht entweder auf der einmaligen Gewinnerzielung, infolge von der Provisionseinnahme durch Verkauf oder Vermietung, oder auf der dauerhaften Gewinnerzielung die aus der Verwaltertätigkeit resultiert.
Prägnant für den Dienstleistungsprozess ist, dass für diesen der allgemein bekannte Ablauf von Beschaffung, Produktion und Absatz nicht zutrifft.
Man sagt auch, dass bei der Dienstleistung, welche aufgrund der Immaterialität nicht gelagert werden kann, die Produktion und der Absatz zusammenfallen.
In der Diplomarbeit sind insbesondere die folgenden Bereiche der Immobilienwirtschaft im Hinblick auf das Thema „Risikomanagement“ näher beleuchtet worden.

