Sie befinden sich in: Risikomanagementprozess
Basel II-Abkommen - Teil 1
Neuerdings werden die Anforderungen an ein strukturiertes Risikomanagement zusätzlich durch die neuen Regelungen für die Eigenkapitalunterlegung von Krediten durch Banken in Form des Basel II-Abkommens unterstützt.
Basel II
ist die für das Jahr 2006 geplante Kreditrichtlinie und wird die vorangehende Übereinkunft zum Eigenkapital von Kreditinstituten aus dem Jahre 1988 ablösen.
Was bedeutet Basel II konkret?
„Basel II ist das Schlagwort für das zweite Konsultationspapier des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht der Kreditwirtschaft- einem Gremium der Zentralbanken der wichtigsten Industrieländer.
“ Aufgrund von Basel II werden die Regelungen bezüglich des Firmenkunden-Kreditgeschäfts im Jahr 2006 deutlichen Änderungen unterzogen.
Der Knackpunkt ist, dass die Banken sich im Hinblick auf die Hinterlegung der Kredite mit Eigenkapital an der Bonität des Kunden orientieren müssen.
Im Zusammenhang mit Basel II, zur Prüfung der Bonität des Kunden bzw.
um das Ausfallrisiko der Bank zu klassifizieren, gibt es das Rating.
Moody´s, eine der bekanntesten und renommiertesten Rating-Agenturen, definiert Rating wie folgt: „Was ist ein Rating? Ratings sind Meinungen über die Fähigkeit und Bereitschaft eines Emittenten zur vollständigen und fristgerechten Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen aus den von ihm begebenen Schuldverschreibungen während deren Laufzeit.
Was ein Rating nicht ist… Ratings sind weder Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf eines bestimmten Wertpapiers, noch stellen sie eine Garantie dafür dar, dass es nicht zu einem Zahlungsverzug oder Zahlungsausfall kommt.
“
Aufgabe des langfristigen Ratings: „Mit langfristigen Ratings geben Rating- Agenturen ihre Meinungen über die Entwicklung der Zahlungsfähigkeit in den nächsten vier bis fünf Jahren preis.
“ Ratings dienen den Investoren als Hilfsmittel zur Beurteilung des Kreditrisikos von festverzinslichen Wertpapieren.

