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Begriffsdefinitionen des Immobilienmarktes
Die Immobilie
„Immobilien sind unbewegliche Wirtschaftsgüter, wie das Wort „immobil“ bereits aussagt.
Es handelt sich dabei hauptsächlich um Grundstücke und Gebäude einschließlich der Sachen, die fest mit ihnen verbunden sind.
Die Immobilien lassen sich in folgende Bereiche untergliedern: Wohnimmobilie, Gewerbeimmobilie, Grund und Boden sowie sonstige Immobilien.
Die Wohnimmobilie
Hier differenziert man zwischen Wohnraum zur Selbstnutzung und Wohnraum zur Vermietung.
Sowohl Privatleute, als auch Vertreter der Wohnungswirtschaft können als Vermieter auftreten.
Immobilien sind ein sehr heterogenes Gut, der Gedanke, ein Dach über dem Kopf zu haben, stellt für die Menschen ein Grundbedürfnis dar.
Die Gewerbeimmobilie
„Gewerbeimmobilien gliedern sich in Industrie- und Gewerbegebäude und – parks, Wiedernutzung gewerblicher Altbausubstanzen, Gewerbehöfe, Handwerkshäuser, Bürogebäude, Einkaufszentren, Technologiefabriken, Gründerzentren, Hotels und Seniorenwohnanlagen etc.
“
Grund und Boden
Das Gut Boden ist nicht unbegrenzt verfügbar.
Nur durch Änderungen der Nutzungsbestimmungen kann das vorhandene Angebot an Baugrundstücken vermehrt werden.
Man unterscheidet Grund und Boden nach der Art ihrer Nutzung.
In der Volkswirtschaft definiert man den Boden als einen Produktionsfaktor.
Man verwendet ihn zur Absicherung von Krediten, Reallasten usw.
Der Boden ist standortgebunden, d.
h.
er definiert sich durch seine absolute Immobilität.
Sonstige Immobilien
Alles Übrige fällt in die Gruppe der sonstigen Immobilien.
Dies sind z.
B.
Baudenkmäler, Freizeitimmobilien, Schlösser etc.

