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Rechtssicherheit im Internet
Man kann das Internet mit einem verkaufsoffenen Sonntag vergleichen, an dem keine Beratung und auch kein Verkauf stattfindet.
Es muss jedoch gewährleistet sein, dass der User die Ware nicht einfach ohne Bezahlung mitnehmen kann.
Am Beispiel des Maklers kann man erkennen, dass seine vordringlichste Aufgabe darin besteht, seine Provision zu sichern.
Das ist auch im Internet so.
„Der Makler muss nicht alle Kenntnisse, die er über ein Objekt hat, vorzeitig preisgeben.
Hier gilt wie für den Versand von Exposés auch bei der Erstellung von Daten in das Internet der Selbst-Schutz, der von der Rechtssprechung im Übrigen sogar vorgeschlagen wird.
“
Wenn jedoch mehrere Makler gleichzeitig dieselbe Immobilie ins Internet stellen, dann besteht die Gefahr der Nachweissicherung.
Auch wenn wir in Deutschland noch nicht so weit sind, Immobilien über das Internet zu verkaufen, gelten doch noch andere zahlreiche Gesetze für Immobilienunternehmen, die online tätig werden.
„AGB Gesetz über die allgemeinen Geschäftsbedingungen
BDSG Bundesdatenschutzgesetz
BGB Bürgerliches Gesetzbuch, Vertragsrecht
HGB Handelsgesetzbuch
IuKDG Bundesgesetz für Informations- und Kommunikationsdienste
MaBV Makler- und Bauträgerverordnung
MarkenG Markengesetz
StGB Strafgesetzbuch
UrhG Urheberrechtsgesetz
UWG Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
WoVG Wohnungsvermittlungsgesetz“

